13.2.1937
Der tschechoslowakische Ministerrat beschließt eine Novelle zum Wehrgesetz von 1927, nach der die Grenze für das Jahreskontingent der Wehrpflichtigen, die bislang bei 75 000 Mann lag, aufgehoben wird. Die Regierung in Prag reagiert damit auf die ständigen Drohungen des Hitler-Regimes.