2.1.1922
In Berlin einigen sich Eisenbahnerverbände und Eisenbahndirektion über eine Angleichung der Stundenlöhne an die in der Industrie gezahlten Sätze. Die Regelung wird von den Arbeitnehmern als vorläufig akzeptiert. Ein allgemeiner Streik bei den Eisenbahnern des Deutschen Reichs wird daraufhin nach drei Tagen beendet.