26.11.1938
Der Staatsvertrag zwischen dem deutschen Reich und der Tschechoslowakei über die – automatisch zu erwerbende – reichsdeutsche Staatsbürgerschaft der Bevölkerung in den sudetendeutschen Gebieten und das – bis zum 29. März 1939 gültige – Recht zur Option von Personen nichtdeutscher oder deutscher Volkszugehörigkeit für die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft ist gültig.