8.7.1931
Das KPD-Organ “Die Rote Fahne” wird wegen Beschimpfung der Berliner Polizei bis zum 21. Juli verboten.
Das KPD-Organ “Die Rote Fahne” wird wegen Beschimpfung der Berliner Polizei bis zum 21. Juli verboten.
Eine Notverordnung des deutschen Reichspräsidenten verpflichtet alle Betriebe mit einem Vermögen von mehr als fünf Millionen Reichsmark zur Mithaftung bis zu einem Volumen von 500 Millionen RM bei Einnahmeausfällen aus Kreditgeschäften der in der Auslandsfinanzierung tätigen Deutschen Golddiskontbank.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 08. Juli 1931 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.
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Hier finden Sie unsere Magazine vom 08. Juli 1931: