10.2.1966
Die fünf Sachverständigen für die Finanzreform die sog. Troeger-Kommission, legen Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder ihr Gutachten vor. In zehn Vorschlägen zur Grundgesetzänderung wird eine Umverteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern angeraten. Den Gemeinden solle zukünftig ein größerer Anteil des gesamten Steueraufkommens zugebilligt werden.