12.2.1913
Die SPD bringt im deutschen Reichstag in Berlin einen Antrag zur Änderung des Wahlrechts ein. Sie fordert, dass in jedem deutschen Bundesstaat eine auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zu wählende Volksvertretung bestehen muss. Der Antrag wird vom Reichstag abgelehnt.