12.2.1981
Der Deutsche Bundestag beschließt die Streichung der Strafgesetzbuch-Paragraphen 88 a (“Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten”) und 130 a (“Anleitung zu Straftaten”). Außerdem wird eine Reform des Staatshaftungsrechts beschlossen; danach soll dem Bürger bei Schadenersatzansprüchen gegenüber Behörden eine stärkere Position eingeräumt werden.