13.4.1973
Der schwedische Reichstag verabschiedet ein Gesetz zum Schutz des Bürgers gegen den Missbrauch seiner Personaldaten. Das Gesetz sieht vor, eine Zentralbehörde der Regierung ab dem 1. Juli einzusetzen, die darüber zu wachen hat, dass außer in behördlichen Zentralregistern keine persönlichen Daten in privaten EDV-Anlagen gespeichert werden können.