16.6.1981
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das saarländische Rundfunkgesetz aus dem Jahr 1967 “in Teilen” für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das saarländische Rundfunkgesetz aus dem Jahr 1967 “in Teilen” für verfassungswidrig.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 16. Juni 1981 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.