24.2.1950
Der Oberkommandierende der britischen Rheinarmee bestätigt das Urteil gegen den ehemaligen deutschen Generalfeldmarschall Erich von Manstein, der am 19. Dezember 1949 von einem britischen Militärgericht in Hamburg der Kriegsverbrechen gegen die Sowjetunion für schuldig befunden wurde. Das Strafmaß gegen von Manstein wird jedoch von 18 auf 12 Jahre herabgesetzt.