3.5.1968
Wegen Mordes und Beihilfe zum Mord an mindestens 30 000 Juden und Polen während des Zweiten Weltkrieges verurteilt das Schwurgericht Münster im bisher längsten NS-Prozess (Beginn: 18.4.1966) drei Angeklagte zu lebenslänglichem Zuchthaus und verhängt acht Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und neun Jahren.