Das Arbeitsleben im Deutschen Reich ist durch steigende Löhne, die vielfach mit Streiks durchgesetzt werden, einen leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen und die Diskriminierung der Frau am Arbeitsplatz gekennzeichnet.

Arbeit und Soziales 1928:

Der tarifliche Stundenlohn für einen gelernten Arbeiter in der Produktionsmittelindustrie liegt nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs im April 1928 durchschnittlich bei 1,07 Reichsmark (RM; April 1927: 1,01 RM), ein ungelernter Arbeiter in der Produktionsmittelindustrie erhält immerhin 0,77 RM pro Stunde, das sind 7 Pfennig mehr als im April 1927.

Die Lohnerhöhungen können die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter in einer Reihe von Arbeitskämpfen durchsetzen.

Die Unternehmer setzen verstärkt das Mittel der Aussperrung ein. Insgesamt werden 1928 5672 Betriebe im Deutschen Reich bestreikt. An den Streiks nehmen 328 529 Personen teil, von Aussperrungen sind 451 867 Personen betroffen. 8,5 Millionen Arbeitstage gehen durch Arbeitskämpfe im Verlaufe des Jahres verloren (1926: 0,87 Millionen; 1927: 2,95 Millionen) – ein Zeichen dafür, dass in Zeiten der Hochkonjunktur in der Arbeiterschaft die Bereitschaft zu Kampfmaßnahmen wächst. Auch in den USA häufen sich die Streiks.

Die deutsche Arbeitslosenzahl liegt mit 1,368 Millionen um 3,1% höher als 1927; ein aussagekräftiger Vergleich der Quote lässt sich, da erst seit Einführung der Arbeitslosenpflichtversicherung am 7. Juli 1927 die Erwerbslosen statistisch erfasst werden, nicht anstellen. Es sind lediglich die Arbeitslosenquoten der Gewerkschaftsmitglieder bekannt. Danach ergibt sich eine Quote von 9,7% gegenüber 8,8% 1927.

Aufgrund dieser Beschäftigungslage wird die Kampagne gegen das »Doppelverdienertum«, die sich gegen die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen richtet, fortgeführt und findet Anklang auch in weiten Teilen der Gewerkschaften. Besonders deutlich ist diese Diskriminierung der Frauen bei den Reichsbeamtinnen, die im Falle der Eheschließung entlassen werden können. Trotz des Gleichberechtigungsgebots der Weimarer Verfassung liegen die Löhne für Frauen im Durchschnitt um ein Viertel niedriger als die Männerlöhne.

Chroniknet