Erholung mit der »Kraft durch Freude«

Urlaub und Freizeit 1937:

Der wenige Urlaub, der den Arbeitnehmern zusteht, wird auch 1937 überwiegend im Inland verbracht. Wer genug sparen konnte, fährt für ein paar Tage in ein nahe gelegenes Urlaubsgebiet oder nimmt an einer Gruppenreise der NS-Organisation »Kraft durch Freude« (KdF) im Inland teil. Verbilligte KdF-Reisen oder gar normale Touristikreisen ins Ausland kann sich die Masse der Bevölkerung nicht leisten. Der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer wurde 1936 durch neue Tarifordnungen fast durchweg erweitert. So erhält ein Arbeiter nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit etwa sechs Tage Urlaub (vorher vier bis fünf Tage). Der Anspruch erhöht sich auf zehn bis 15 Tage (vorher acht bis zehn) bei einer Betriebszugehörigkeit von etwa zehn Jahren. Zwischen den einzelnen Berufsgruppen und Branchen bestehen allerdings Unterschiede. Relativ häufig genutzt werden die Ausflugs- oder Kurzreiseangebote der KdF, einer Unterorganisation der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Teilnahmeberechtigt sind »minderbemittelte Volksgenossen«, die Mitglied der DAF sind; gutverdienende NS-Funktionäre werden allerdings von den Organisatoren auch nicht abgewiesen.

Eine siebentägige Fahrt ins Riesengebirge kostet z. B. 41 Reichsmark (RM), eine 14-tägige Harzreise 44 RM. Das entspricht etwa einem Brutto-Wochenlohn eines Arbeiters. Auslandsreisen der KdF führen vorrangig nach Skandinavien (siebentägige Seefahrt nach Norwegen etwa 60 RM) oder in das befreundete Italien.

Die KdF-Organisation strebt als Reiseveranstalter eine Monopolstellung an. Im Januar 1937 erlässt die deutsche Regierung ein »Gesetz über die Ausübung der Reisevermittlung«, mit dem den privaten Reiseunternehmen im Deutschen Reich weitgehende Beschränkungen auferlegt werden können.

Chroniknet