Filbinger tritt wegen NS-Todesurteilen zurück – Berufsverbote für DDR-Oppositionelle

Filbinger tritt wegen NS-Todesurteilen zurück – Berufsverbote für DDR-Oppositionelle
Hans Filbinger (links) zusammen mit Werner Dollinger auf einem CDU-Parteitag im Oktober 1978. Bundesarchiv, B 145 Bild-F054633-0026 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons

Politik und Gesellschaft 1978:

33 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhitzt eine andere Frage der Moral die Gemüter. Im Mittelpunkt der Diskussion steht der baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger, der als Marinerichter bis 1945 an mehreren Todesurteilen mitgewirkt hatte. Nachdem Filbinger in der deutschen Presse massiv attackiert wurde, wächst der Druck auf ihn so stark, dass er im August von seinem Amt zurücktritt.

In der DDR verstärkt das SED-Regime den Druck auf oppositionelle Kräfte. So kommt es nach der spektakulären Veröffentlichung eines Oppositionsmanifests im Hamburger »Spiegel« zu Verhaftungen und Berufsverboten. Der »Spiegel« muss sein Ostberliner Büro schließen. Auf Ablehnung vor allem von kirchlicher Seite stößt die Einführung des Wehrunterrichts an öffentlichen Schulen, mit dem die Staatsführung die Militarisierung der DDR-Gesellschaft vorantreibt. Auf der anderen Seite zeigt das erste Treffen zwischen SED-Führung und Vertretern der evangelischen Kirchenleitung im März, dass sich das Regime um ein entspannteres Verhältnis zu den Kirchen bemüht.

Chroniknet