Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform sind die Möglichkeiten des Bundes in der Schulpolitik vollends beschnitten, und doch gibt es seit einigen Jahren Bestrebungen, die Kirchturmpolitik zumindest in der Frage national vergleichbarer Schülerleistungen zu überwinden. Schon vor einiger Zeit hat sich die KMK auf Bildungsstandards geeinigt, die bundesweit einheitlich festlegen, was Schüler nach dem Ende der Grundschule, zum Abschluss der Hauptschule und beim Ablegen der Mittleren Reife können und wissen sollen. Nun beschließen die Kultusminister im Juni, die Einhaltung der Standards mit bundesweiten Schulleistungstests zu überprüfen. Ab 2009 sollen alle fünf Jahre in den dritten und alle sechs Jahre in den achten und neunten Klassen stichprobenartige Tests stattfinden.
Während dieser Beschluss viel Beifall erntet weht der KMK bei einem weiteren Vorhaben ein scharfer Wind ins Gesicht: Die Kultusminister wollen eine bundesweite Datei aufbauen, in der alle Schüler mit Daten zum Bildungsverlauf, aber auch zum familiären und muttersprachlichen Hintergrund gespeichert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden. Lehrerverbände, der Bundeselternrat und Datenschützer aus Bund und Ländern halten eine solche Speicherung für gesetzeswidrig, und auch die Regierungen von Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen distanzieren sich von der Idee, die daraufhin im Oktober erst einmal auf Eis gelegt wird.