EU Stärkt Passagierrechte

Verkehr 2006:

Die von Verspätungen betroffenen Fahrgäste können künftig auf eine bessere Entschädigung hoffen. Im Rahmen des sog. dritten Eisenbahnpakets, das sich 2006 noch im europäischen Gesetzgebungsprozess befindet, will die EU die Rechte der Bahnkunden zunächst auf internationalen Verbindungen stärken. Kommt ein Zug bis zu zwei Stunden später an als geplant, können die Fahrgäste ein Viertel des Fahrpreises zurückverlangen. Bei noch größeren Verspätungen oder Zugausfall bekommen sie die Hälfte des Ticketpreises erstattet.

Auch Flugpassagiere stehen in dieser Hinsicht künftig besser da. Der Europäische Gerichtshof bestätigt im Januar 2006 eine EU-Regelung, die bei Verspätungen und Streichungen von Flügen auf Kurzstrecken Entschädigungen von bis zu 250 €, auf Langstrecken bis zu 600 € vorschreibt. Die Regelung verstoße weder gegen internationale Abkommen, noch fixiere sie übertrieben hohe Ansprüche, urteilen die Luxemburger Richter. Der Schaden, der dem Passagier entstehe, sei vom Flugtarif unabhängig. Besonders Billigfluglinien, bei denen eine solche Entschädigung oft ein Mehrfaches des Ticketpreises betrüge, wollen sich mit dem Richterspruch nicht abfinden. Air Berlin kündigt an, man wolle sich »mit allen rechtlichen Mitteln« gegen die Verordnung wehren und rechne damit, dass auf nationaler Ebene andere Urteile gefällt würden. Easyjet bemängelt, dass die Fluggesellschaften für etwas einstehen müssten, das sie selbst nicht beeinflussen könnten: »Es ist nicht nachzuvollziehen, warum wir für Hotelübernachtungen aufkommen müssen, wenn eine Regierung wegen eines Großereignisses ihren Luftraum sperrt.«

Chroniknet