Modellversuch mit»Tempo 100«

Verkehr 1985:

Während überall in den Staaten Westeuropas – bis auf Irland und Island – eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Strecken gilt, haben die Autofahrer in der Bundesrepublik lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu beachten, gemäß einer Verordnung von 1978.

Aus dem am 31. Oktober 1985 beendeten Großversuch (Foto: Schilderabbau), der klären sollte, welche Schadstoffreduzierung mittels des Tempolimits erzielt werden kann, zog die konservativ-liberale Bundesregierung die Konsequenz, auf ein Tempolimit zu verzichten.

Chroniknet