Verkehr 1985:
Während überall in den Staaten Westeuropas bis auf Irland und Island eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Strecken gilt, haben die Autofahrer in der Bundesrepublik lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu beachten, gemäß einer Verordnung von 1978.
Aus dem am 31. Oktober 1985 beendeten Großversuch (Foto: Schilderabbau), der klären sollte, welche Schadstoffreduzierung mittels des Tempolimits erzielt werden kann, zog die konservativ-liberale Bundesregierung die Konsequenz, auf ein Tempolimit zu verzichten.