19.3.2008
Verfassungsrichter schränken die Vorratsdatenspeicherung ein:
Das Bundesverfassungsgericht schränkt das seit Januar geltende Gesetz zur umstrittenen Speicherung von Telefondaten ein. Nach einem Eilbeschluss des Gerichts dürfen die Daten zwar ein halbes Jahr lang gespeichert werden, für Ermittlungsverfahren jedoch nur wegen einer schweren Straftat an die Behörden weiter geleitet werden.