26.1.2005
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Bundesländer künftig nach eigenem Ermessen Studiengebühren erheben dürfen. Das von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene bundesweite Gebührenverbot verletze – so die Begründung – die Bildungshoheit der Länder