Richtgeschwindigkeit verdrängt Tempo 100

Verkehr 1974:

Trotz wachsenden Umwelt- und Energiebewusstseins wird der Raserei auf bundesdeutschen Straßen nur bedingt Einhalt geboten. Das bisherige Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen vom November 1973 wird am 13. März dieses Jahres gegen das Votum von Bundesverkehrsminister Lauritz Lauritzen (SPD) von einer neuen Verordnung abgelöst. Danach gilt künftig eine unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen: Ein Erfolg der ADAC-Kampagne »Freie Fahrt für freie Bürger«. Die Radarfallen, die dem mangelnden Verantwortungsbewusstsein mancher Autofahrer nachhelfen sollen, werden allerdings nicht abmontiert.

Chroniknet